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Vorgerichtliche Rechtsberatung

Die Gerichte für Arbeitssachen sind dem Recht suchenden Bürger bei der Aufnahme von Klagen und Anträgen behilflich (Rechtsantragstelle).

Die Gerichte für Arbeitssachen sind aber - entgegen einer weit verbreiteten Auffassung - nicht befugt, dem Recht suchenden Bürger in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Rechtsauskünfte zu erteilen und eine Rechtsberatung vorzunehmen. Mitglieder von Gewerkschaften können sich kostenlos von ihrer Gewerkschaft beraten lassen. Kostenpflichtiger Rechtsrat wird von Rechtsanwälten erteilt. Was die Auswahl des Rechtsanwalts angeht, so können die Gerichte für Arbeitssachen keine Empfehlung geben.

Das Beratungshilfegesetz sieht für einkommensschwache Bürger unter bestimmten Voraussetzungen eine im Wesentlichen kostenlose Rechtsberatung vor. Den Berechtigungsschein zur unentgeltlichen Rechtsberatung erhält der Berechtigte beim zuständigen Amtsgericht. Mit dem Berechtigungsschein kann ein Rechtsanwalt freier Wahl aufgesucht werden. Es ist auch möglich, sich unmittelbar an einen Rechtsanwalt zu wenden, der dann nachträglich beim Amtsgericht den Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe stellt.