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Geschäftsverteilung

Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

Der richterliche Geschäftsverteilungsplan regelt, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des jeweiligen Gerichts verteilt werden. Zudem wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter festgelegt. Dadurch wird dem verfassungsrechtlichen Gebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG Rechnung getragen.

Den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt können Sie hier herunterladen.

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