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Streit­wert­ka­ta­log

Mit Be­schluss der Kon­fe­renz der Prä­si­den­tin­nen und Prä­si­den­ten der Lan­des­ar­beits­ge­rich­te im Mai 2012 wurde eine Streit­wert­kom­mis­si­on mit dem Auf­trag ein­ge­rich­tet, einen Streit­wert­ka­ta­log zu er­ar­bei­ten, wel­cher eine Grund­la­ge für eine mög­lichst ein­heit­li­che Wert­recht­spre­chung in der Ar­beits­ge­richts­bar­keit bil­den kann. Eine erste Fas­sung des Streit­wert­ka­ta­lo­ges wurde auf der Kon­fe­renz der Prä­si­den­tin­nen und Prä­si­den­ten der Lan­des­ar­beits­ge­rich­te im Mai 2013 vor­ge­stellt.

Auf der Basis der ers­ten Fas­sung des Streit­wert­ka­ta­logs für die Ar­beits­ge­richts­bar­keit aus dem Jahre 2013 hat die Streit­wert­kom­mis­si­on unter Aus­wer­tung der Stel­lung­nah­men und Vor­schlä­ge aus der An­walt­schaft, von Sei­ten der Ge­werk­schaf­ten und der Ar­beit­ge­ber­ver­bän­de, von Sei­ten der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft und aus der Rich­ter­schaft eine über­ar­bei­te­te Fas­sung des Streit­wert­ka­ta­logs er­stellt. Die­ser soll auch künf­tig wei­ter ent­wi­ckelt wer­den.

Der Streit­wert­ka­ta­log kann selbst­ver­ständ­lich nur prak­tisch wich­ti­ge Fall­kon­stel­la­tio­nen auf­grei­fen, eben­so selbst­ver­ständ­lich sind die darin ent­hal­te­nen Be­wer­tungs­vor­schlä­ge zu­ge­schnit­ten auf die ent­spre­chen­den ty­pi­schen Fall­kon­stel­la­tio­nen. Er be­an­sprucht je­doch keine Ver­bind­lich­keit.

Down­load: Streit­wert­ka­ta­log (ak­tua­li­sier­te Fas­sung vom 09.02.2018)